Kooperationspartnerschaft
Sie sorgen für die Pflege, wir übernehmen die zahnärztliche Betreuung von Menschen mit Pflegebedarf
Zahnmedizinische Versorgung
für pflegebedürftige Personen
Das Angebot in unseren modernen Praxisräumlichkeiten umfasst neben den üblichen Dentallleistungen wie Vorsorgeuntersuchungen, ästhetischer Zahnheilkunde und klassischem Zahnersatz, ebenso modernste Behandlungsmethoden für Kinder, Erwachsene und Senioren.
Besonderen Wert legen wir dabei auf die vertrauensvolle Betreuung unserer Patienten sowie eine umfassende Aufklärung und eine auf die jeweilige Person zugeschnittene Behandlung. Ebenso versuchen wir für pflege- und betreuungsbedürftige Personen die Behandlung so angenehm wie möglich zu gestalten, daher wir unser Praxiskonzept optimiert:
Durch unser vollumfängliches Versorgungsangebot für Pflegeeinrichtungen, entlasten wir Patient und Pflegepersonal gleichermaßen und setzen hierbei auf eine optimale zahnärztliche Betreuung.
Kontakt
Gerne beantworten wir Ihre Fragen oder Sie vereinbaren einen Termin in der Praxis.
0 9441 / 186 490
info@saladent.de
Nutzen
Vorteile einer Kooperation
in der zahnärztlichen Betreuung
Mundgesundheit ist auch für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen sehr wichtig. Besonders dann, wenn Betroffene nicht oder nicht mehr ausreichend in der Lage sind, für ihre Mundgesundheit selbstständig und eigenverantwortlich zu sorgen.
Für die Betroffenen gibt es spezielle zahnärztliche Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden – in der Zahnarztpraxis, aber bei Bedarf auch in der Wohnung der Patientin oder des Patienten, in einem Pflegeheim oder in einer Pflegeeinrichtung. Der Schwerpunkt dieser zusätzlichen zahnärztlichen Leistungen liegt bei der Prävention, also der Vorbeugung von Krankheiten.
Für Patient und Patientin:
Regelmäßige Kontrolluntersuchungen sowie sorgfältige Pflege der Zähne als Grundlage für die Mundgesundheit
Gesunde Zähne und ein gesunder Mund bedeuten mehr Lebensqualität beim Essen und Sprechen
Positiver allgemeiner Gesundheitszustand bei gesunder Mundhygiene – wissenschaftlich fundiert
Komfortable Versorgung für den Patienten durch Absprache mit Pflegern für ein ganzheitliches Gesundheitskonzept
Vor-Ort-Betreuung nach Möglichkeit durch unser Team mit mobilen Behandlungsmöglichkeiten
Für die Pflegeeinrichtung:
Wir koordinieren auf Wunsch alle Versorgungstermine mit Ihnen und den Patienten für eine optimierte Pflege
Vor-Ort-Betreuung des Patienten, d. h. mehr Entlastung für Patient und Einrichtung
In Absprache mit der Pflegeeinrichtung gehen alle dentalen Versorgungsmaßnahmen Hand in Hand mit dem allgemeinen Gesundheitszustand des Patienten
Ein zufriedener Patient bedeutet ein ausgeglichenes Versorgungsverhältnis
Was beudeutet Kooperation
Die Kooperationspartnerschaft
im Überblick
Die zahnärztliche Betreuung kann auf Grundlage eines so genannten Kooperationsvertrages erfolgen, einer speziellen Form der aufsuchenden Versorgung. Ein solcher Vertrag regelt beispielsweise die Aufbewahrung relevanter Unterlagen der Patientin oder des Patienten, wie dem Bonusheft für Zahnersatz sowie regelmäßige Besuchstermine.
Wir untersuchen die Bewohner eines Pflegeheimes auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und beurteilen den Behandlungsbedarf sowie den Pflegezustand der Zähne, der Mundschleimhaut und eventuell vorhandener Prothesen.
SalaDent unterbreitet auf dieser Grundlage Vorschläge für Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Mundgesundheit. Darunter fällt auch die Anleitung von Pflegekräften. Falls nötig wird auch geprüft, ob Medikamente Ursache z. B. für eine Mundtrockenheit sind.
Sollten wir bei der Untersuchung Symptome für eine Krankheit feststellen, die nicht im Rahmen eines zahnärztlichen Besuchs vor Ort behandelt werden können, erhält die Patientin oder der Patient eine Empfehlung oder Überweisung zur weiteren Behandlung.
Ist eine notwendige Behandlung im Pflegeheim oder der Einrichtung nicht möglich, übernehmen gesetzliche Krankenkassen, unter bestimmten Voraussetzungen, auch Leistungen für einen Transport in die Zahnarztpraxis. Das gilt auch für einen Transport von einer Wohnung in die Praxis.
Neben den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen können Menschen mit Pflegebedarf oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zusätzliche zahnärztliche Leistungen beanspruchen, die von der gesetzlichen Krankenkasse einmal im Kalenderhalbjahr übernommen werden. Dazu zählen:
• Erhebung des Mundgesundheitsstatus
• Regelmäßige Überprüfung des individuellen Mundgesundheitsplans
• Aufklärung zur Mundgesundheit
• Entfernung von Zahnstein
Komfortabel für Patient & Pflegeeinrichtung
Voraussetzungen und Vorteile einer Behandlung vor Ort oder in unserer Praxis
Die zusätzlichen zahnärztlichen Leistungen können bei Besuchen in der Zahnarztpraxis oder im Pflegeheim, der Pflegeeinrichtung oder Wohngemeinschaft des Patienten regelmäßig in Anspruch genommen werden, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Mobilität festgestellt wurde (Pflegegrad nach §15 SGB XI). Der tatsächliche Behandlungsumfang hängt immer vom konkreten Fall und den Bedingungen vor Ort ab. Er wird durch die behandelnde Zahnärztin oder den Zahnarzt nach gründlicher Untersuchung und Einschätzung, festgelegt und mit der Patientin oder dem Patienten, dem Pflegepersonal und/oder Angehörigen abgestimmt.
Behandlung vor Ort:
Mobile Behandlungseinheit für zahlreiche Behandlungen wie z. B. Füllungen, Entfernung von beschädigten Zähnen, Veränderungen an herausnehmbarem Zahnersatz
Kein Transport-Aufwand durch Behandlung vor Ort
Gewohnte Umgebung für den Patienten für noch mehr Sicherheitsgefühl
Behandlung in unserer Praxis:
Behandlungen unter Vollnarkose können in unserem Eingriffsraum unter Begleitung eines Anästhesisten durchgeführt werden
Barrierefreier Zugang zu unseren Praxisräumen ist gegeben
Kleinröntgen im Eingriffsraum für nicht mobile Patienten im Rollstuhl können wir radiologische Aufnahmen ohne Umlagerung ermöglichen
Moderne und ansprechende Praxisräumlichkeiten, damit sich der Patient oder die Patientin im Zusammenspiel mit unserem Team wohlfühlen
Rahmenbedingungen
Checkliste für eine erfolgreiche Zusammenarbeit
Basis einer Zusammenarbeit ist § 22a SGB V zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Versicherten, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten.
Stationäre Pflegeeinrichtungen sind somit in der Lage, Kooperationsverträge mit niedergelassenen Zahnärzten oder Zahnärztinnen abzuschließen und somit den Bewohnern eine optimale dentale Versorgung zu ermöglichen. Um eine Zusammenarbeit so angenehm wie möglich zu gestalten, bedarf es diverser Vorbereitungen, die wir in einer kurzen Checkliste zusammen gefasst haben:
Einstufungsbescheid nach § 15 SGB XI des Patienten
Versichertennachweis des Patienten
Liste der Ansprechpartner (Pflegekräfte bzw. Familie)
Rahmenplan – Wann und wo sind Besuchstermine für den Patienten möglich?
Mundgesundheitsplan
Die Ausarbeitung des Mundgesundheitsplans wird (nach Möglichkeit) in direkter Absprache mit dem Patienten ausgeführt und dient als Grundlage für das Versorgungsverhältnis zwischen Zahnarzt, Patient und der Pflegeeinrichtung.
Nehmen Sie uns beim Wort
Beste Zahnversorgung für pflegebedürftige Menschen mit SalaDent.
Leistungen
Zahnärztliche Leistungen von SalaDent
In unserem Zentrum für Zahnmedizin SalaDent in Saal an der Donau bieten wir das gesamte Spektrum der modernen Zahnheilkunde an, denn unser Ziel ist es, Ihre Zahngesundheit nicht nur zu erhalten, sondern aktiv zu stärken.
Kontakt
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